Krankenpflege

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind solche, die nur einmalig verwendet werden können. Hierzu gehören z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.

 

Pflegebedürftige haben aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Sind andere Leistungsträger -z.B. die Krankenkasse- für die Finanzierung zuständig, entfällt der Anspruch gegenüber der Pflegekasse. Die Grundvoraussetzung für den Bezug der Hilfsmittel zum Verbrauch ist, dass

- die zu pflegende Person ein Pflegegrad (1-5) hat

- die zu pflegende Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen

- die Person wird von einem Angehörigen gepflegt

 Bei einem Aufenthalt im Pflegeheim scheidet deshalb eine Kostenübernahme zu Lasten der Pflegeversicherung aus. In diesem Fall muss das Pflegeheim die benötigten Hilfsmittel bereitstellen.

 Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in der Höhe von monatlich 40€ für Pflegehilfsmittel begrenzt. Falls der Bezug der Mittel den Betrag übersteigt, können Sie die Differenz selbst dazu bezahlen.

 

Unser Service für Sie:

Sie können den ...Antrag zur Kostenübernahme... von ’’zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel’‘  bei uns in der Apotheke bekommen. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags.

Nachdem die einmalige Genehmigung durch die Pflegekasse erfolgt ist, bringen Sie diese zu uns in die Apotheke mit. Wir können Sie dann mit den genehmigten Pflegehilfsmittel monatlich bis zu einer Höhe von 40€ ohne Zuzahlung versorgen. Die Abrechnung gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.

Lassen Sie sich Ihren Alltag erleichtern und haben Sie wieder mehr Zeit für die Pflege Ihres Angehörigen!

Bei Fragen und Schwierigkeiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!